17.05.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
heute wende ich mich mit einem Thema an Sie, das nicht mit Corona in Verbindung steht.
Nach § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind wir verpflichtet, den Masernimpfstatus unserer Schüler*innen und unserer Beschäftigten zu überprüfen.
Hierzu kann einer der im Folgenden benannten Nachweise vorgelegt werden:
- Impfnachweis = Impfdokumentation (Das ist in der Regel der Impfausweis oder eine Impfbescheinigung; aber auch eine ärztliche Bescheinigung, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt.)
- Immunitätsnachweis = Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht (in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung
- Kontraindikationsnachweis = Ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation (Gegenanzeige) gegen eine Masern-Impfung besteht.
- Bestätigungsnachweis = Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat (z. B. Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein ausreichender Masernimpfschutz festgestellt wurde; Bestätigung einer Grundschule, dass der Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG bereits erbracht wurde)
Für unsere Schule habe ich folgendes Verfahren festgelegt:
Geben Sie bitte Ihrem Kind bis zum 28. Mai einen entsprechenden Nachweis (im Original) mit in die Schule. Die Klassenlehrer*innen werden den Nachweis prüfen und als erbracht in einer Liste kenntlich machen.
Sollte Ihnen dies bis zum 28. Mai nicht möglich sein, haben Sie bis zum 31.07.2021 die Möglichkeit, den Nachweis direkt im Sekretariat vorzulegen. Sofern zur Erbringung des Nachweises ein Arztbesuch notwendig ist, kann es schnell zu Verzögerungen kommen. Bedenken Sie bitte, dass unser Sekretariat in den Ferien nicht durchgehend besetzt ist.
Am Ende der Sommerferien werden wir ermitteln, bezüglich welcher Schüler*innen kein Nachweis vorgelegen hat. Mit diesen Familien werden wir erneut in Kontakt treten. Nach einer letzten Frist sind wir verpflichtet, die Namen der entsprechenden Schüler*innen an das Gesundheitsamt weiterzuleiten.
Ich bedaure, dass nun auch noch dieses Verfahren durchgeführt werden muss und hoffe auf ihr Verständnis.
Beste Grüße aus dem Schulleitungsbüro
Doris Sawallich