Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
bereits in der letzten Woche wollte ich mich bezüglich des Schuljahresbeginns bei Ihnen melden. Da wir jedoch erst am Montag die Regelungen aus dem Ministerium erhalten haben (befristet bis zum 31. August 2020) und zudem immer noch auf die angekündigte Handreichung zur Leistungsbewertung warten, habe ich bisher von einem Beitrag auf der Homepage abgesehen.
Bis auf die Maskenpflicht im Unterricht hatten wir die Vorgaben des Ministeriums in dieser Form erwartet und eine entsprechende Unterrichtsverteilung bereits vorgenommen.
Mit dem heutigen Beitrag möchte ich Ihnen erste Planungen mitteilen, damit eine Vorbereitung auf den Schulbeginn möglich ist. Diese Ausführungen sind noch nicht vollständig! Ich bitte Sie und euch regelmäßig einen Blick auf unsere Homepage zu werfen. Die jeweils letzte „news“ der Schulleitung wird immer der erste Beitrag sein.
Nun zu zahlreichen Aspekten, die die Regelungen umfassen bzw. aus diesen von uns abgeleitet wurden:
Es besteht in- und außerhalb der Gebäude Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht grundsätzlich auch im Unterricht. Sollte die Maskenpflicht aus medizinischen oder pädagogischen Gründen ausnahmsweise entfallen, greift das Abstandsgebot (1,50 Meter).
Die Masken sind auf der Vorderseite mit dem Vornamen und der Klasse/dem Jahrgang (Sek. II) zu versehen, damit sie bei einem möglichen Verlust zugeordnet werden können. Wer seine Maske häufig verliert oder liegen lässt, muss mit Sozialstunden rechnen. Die Eltern werden über dieses Fehlverhalten dann anlassbezogen informiert.
Um die Situation für alle Beteiligten zu entlasten, werden außerhalb der Gebäude Bereiche definiert und eingerichtet, in denen gemäß der ausgewiesenen Plätze ohne Maske, aber auf Abstand Unterricht durchgeführt werden kann. In den nächsten Tagen werden die jeweiligen Plätze auf dem Boden markiert. Diese Bereiche können am Vortag über einen Aushang durch die Lehrkraft für eine Unterrichtsstunde reserviert werden. Die Schüler*innen und Lehrkräfte nehmen ihren Stuhl mit in diesen Bereich und bringen diesen auch in den Klassenraum zurück. Die Lehrkräfte achten darauf, dass die Möglichkeit der Beschulung außerhalb der Gebäude gleichmäßig auf die Lerngruppen verteilt wird.
Ich empfehle hinsichtlich der persönlichen Ausstattung (neben den verpflichtenden Masken):
- ein Klemmbrett für den Unterricht auf dem Schulgelände. Hier sind möglicherweise auch eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung angebracht.
- ein kleines Fläschchen mit Desinfektionsgel, damit wir die Zeiten des Händewaschens in den Räumen verkürzen können.
Zudem muss stets gewährleistet sein, dass alle zu jeder Zeit (also auch in der Mensa) einen eigenen Stift mit sich führen, da es immer wieder zu Eintragungen kommen wird. Allgemein nutzbare Stifte stehen nicht zur Verfügung.
Die Bistros/Mensen erhalten eine zweite Ausgabestelle, um einen Andrang zu verhindern. Das Angebot wird reduziert, um den Einkauf zu beschleunigen. Wer am Mittwoch oder/und Donnerstag bei der Schülerfirma essen möchte, muss am Montag in der Mittagsfreizeit vor der Mensa eine entsprechende Essensmarke kaufen.
Den Schülergruppen an der Fichtestraße werden feste Zeiten zugewiesen, in denen sie das warme Essen zu sich nehmen können. Am Hauptstandort wird in der Mittagsfreizeit das Forum als Mensa für die Oberstufe und das Kollegium genutzt. Jedem Jahrgang sind an beiden Standorten feste Tischgruppen zugeordnet. Sitzpläne liegen aus.
Die nächsten zwei Abschnitte sind den Ausführungen des Ministeriums entnommen:
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
Sofern es dazu kommt, dass Schüler*innen abgeholt werden müssen, kommen Sie als Familienangehörige/r unbedingt in unser Sekretariat. Es reicht nicht, uns von einem Parkplatz aus mit der Bitte anzurufen, das Kind zu diesem Parkplatz zu schicken. Es muss gewährleistet sein, dass der/die Schüler*in keinerlei Kontakte aufnimmt.
Wir werden damit rechnen müssen, dass das Distanzlehren und –lernen ein Standbein unserer Bildungsarbeit bleibt. Sollte aufgrund hoher Temperaturen Präsenzunterricht nicht möglich sein, werden wir zum Distanzlernen wechseln. Sollte der Vertretungsaufwand durch Grippeerkrankungen oder Erkältungssymptome nicht geleistet werden können, werden Lerngruppen auch tageweise in das Distanzlernen wechseln. Die meisten Lehrkräfte der Risikogruppe werden den Dienst im Präsenzunterricht fortführen. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch diese Lehrkräfte in den Distanzunterricht zurückkehren.
Zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten werde ich demnächst einige Informationen zusammenfassen und veröffentlichen.
Gemäß der Ausführung des Ministeriums soll der Sportunterricht im Freien stattfinden, sofern die Halle nicht ausreichend durchlüftet werden kann. Das ist bei uns leider der Fall. Überdies ist unsere Halle an unserem Hauptstandort bis auf Weiteres gesperrt, da das Dach nun endgültig saniert werden muss. Hiermit sind weitreichende Probleme verknüpft, die ich an dieser Stelle nicht ausführe.
Nun noch erste Informationen zum Unterrichtsbeginn:
Am Mittwoch (12.08.2020) beginnt der Unterricht an beiden Standorten um 8.15 Uhr und endet um 11.45 Uhr. Für die Oberstufenschüler*innen gelten die unten aufgeführten Sonderregelungen.
Am Standort Fichtestraße schließen sich ab 12 Uhr vier Einschulungsfeiern an. Einladungen dazu wurden vor den Ferien per Mail verschickt.
Am Hauptstandort schließt die Jahrgangsstufenversammlung des 11. Jahrgangs an. Wir freuen uns, auch in diesem Jahrgang neue GeWeianer*innen begrüßen zu dürfen.
Hier die oben erwähnte Übersicht:
Jahrgang 11 12.15 Uhr bis 15.00 Uhr
12.15 Uhr Begrüßung auf dem Schulhof, Aufteilung in vier Gruppen
12.45 Uhr Gruppe 1: C 118
Gruppe 2: C 214
Gruppe 3: C 116
Gruppe 4: C 218
Jahrgang 12 8.15 Uhr bis 10 Uhr
Gruppe 1: C 118
Gruppe 2: C 214
Gruppe 3: C 116
Gruppe 4: C 218
Die Gruppeneinteilung wird den Schüler*innen über den bekannten Email-Verteiler übermittelt.
Jahrgang 13 10.30 Uhr bis 11.45 Uhr
Gruppe 1: C 214
Gruppe 2: C 216
Gruppe 3: C 218
Die Gruppeneinteilung wird den Schüler*innen über den bekannten Email-Verteiler übermittelt.
Am Donnerstag (13.08.2020) beginnt der Unterricht nach Plan und endet aufgrund einer Dienstbesprechung um 12.45 Uhr.
Hinsichtlich aller Veranstaltungen und der Unterrichtstage bitten wir darum, lediglich etwa 10 Minuten früher einzutreffen, damit größere Menschenansammlungen vermieden werden. Daran schließt sich natürlich auch die Bitte an, nach dem Unterrichtsende oder auch Veranstaltungsende das Gelände zeitnah zu verlassen. Damit haben Schüler*innen im Allgemeinen kein Problem .
Ich bitte dringend darum, dass Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Eigenverantwortung für ihren Infektionsschutz übernehmen. Unabhängig von der persönlichen Einstellung zu verschiedenen Maßnahmen erwarte ich von allen, die sich auf unserem Schulgelände befinden, dass sie sich an unsere Regeln halten und dadurch auch Mitverantwortung für andere übernehmen. Zum Prinzip einer von Verantwortung geprägten Haltung gehört auch, dass der Sinn hinter diesen Regeln wahrgenommen wird. Abschiedsrituale, die auf dem Schulgelände gemäß der Regeln unterlassen werden, müssen nicht jenseits des Schultores nachgeholt werden. Wir versuchen unter großem Einsatz die Vorschriften des Ministeriums umzusetzen und die Schule so einzurichten, dass diese Vorschriften alltagstauglich werden. Die Regeln sind Teil eines großen landesweiten Bemühens Infektionsketten zu unterbrechen. Ich sehe uns in der Pflicht dazu beizutragen.
Hierzu gehört auch der dringende Wunsch freiwillige oder teilweise verpflichtende Testungen vornehmen zu lassen. Auch die Installation der Corona-Warn-App wird umso wirksamer, je mehr Menschen sich diesem Rückverfolgungsprinzip anschließen.
Wir alle haben uns einen schöneren Unterrichtsbeginn gewünscht. Die Tatsache, dass wir es bisher geschafft haben, alle gesund durch diese Krise zu kommen, darf uns nicht leichtsinnig werden lassen. Sie sollte uns vielmehr eine Motivation sein, den Weg der größtmöglichen Sicherheit weiter zu gehen.
Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit unseren Schüler*innen und darauf, unsere neuen Schüler*innen bald kennen zu lernen.
Beste Grüße
Doris Sawallich
Schulleiterin